Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Frisia Immobilien GmbH, Oldersumer Straße 150, 26605 Aurich, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Munzig, nachfolgend „Makler“, gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der Tätigkeit des Maklers ist der Nachweis oder die Vermittlung von Verträgen über Immobilien, insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht- oder vergleichbare Nutzungsverträge, sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden maklertypischen Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Marktwerteinschätzungen, Objektaufbereitung, Exposé-Erstellung, Besichtigungsorganisation und Koordination der Vertragsparteien.
§ 3 Zustandekommen der Beauftragung
Eine Beauftragung kommt durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform oder durch konkludentes Handeln zustande, insbesondere durch Objektanfragen, Anforderung oder Nutzung von Exposés, Teilnahme an Besichtigungen, Nutzung digitaler Angebote oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen des Maklers.
§ 4 Digitale Leistungen
Bei Nutzung digitaler Leistungen des Maklers, insbesondere über Website, Online-Formulare, Exposé-Downloads, Terminbuchungen oder sonstige elektronische Kommunikationswege, kommt eine Beauftragung zustande, sobald der Kunde diese Leistungen wissentlich und willentlich in Anspruch nimmt.
§ 5 Laufzeit und Beendigung
Die Beauftragung beginnt mit ihrem Zustandekommen und endet grundsätzlich mit Abschluss des vermittelten Hauptvertrages oder mit endgültiger Aufgabe der Vermittlungsabsicht, soweit keine abweichenden individuellen Vereinbarungen bestehen.
§ 6 Provision
Ein Anspruch auf Provision entsteht, sobald aufgrund der Tätigkeit des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt, sofern der Vertragsabschluss auch mitursächlich auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist; die Höhe der Provision ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung oder den Angaben im jeweiligen Exposé.
§ 7 Gesetzliche Sonderregelungen bei Wohnimmobilien
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser im Sinne der §§ 656a ff. BGB gelten die gesetzlichen Regelungen zur Textform, Provisionsverteilung und Provisionsfälligkeit.
§ 8 Doppelmaklertätigkeit
Der Makler ist berechtigt, in derselben Angelegenheit sowohl für den Verkäufer als auch für Kaufinteressenten tätig zu werden und mit beiden Parteien eine Maklerprovision zu vereinbaren, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
§ 9 Ansprechpartner und Vertretung
Der Makler benennt dem Auftraggeber einen festen Ansprechpartner und ist berechtigt, diesen jederzeit durch eine gleichwertig qualifizierte Vertretung zu ersetzen.
§ 10 Vorkenntnis und Kenntnisfiktion
Ist dem Kunden ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat der Kunde dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen nach Kenntniserlangung, in Textform mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, wird vermutet, dass der Nachweis des Maklers ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages war. Der Nachweis gilt insbesondere als erbracht, wenn dem Kunden durch den Makler objektbezogene Informationen übermittelt wurden, die eine eindeutige Identifizierung der Immobilie ermöglichen.
§ 11 Informationsgrundlage und Prüfpflicht
Alle Objektangaben, Unterlagen und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter; eine eigene Prüfung durch den Makler erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist; der Makler übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Angaben.
§ 12 Haftung
Der Makler haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Maklers der Höhe nach auf die bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung begrenzt.
§ 13 Weitergabe von Informationen
Sämtliche vom Makler überlassenen Informationen, Exposés und Unterlagen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden; bei schuldhaftem Verstoß haftet der Kunde auf Schadensersatz.
§ 14 Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Maklertätigkeit bekannt gewordenen nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 15 Nachwirkung, Kausalitätsvermutung und Beweislast
Kommt innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung der Beauftragung ein Hauptvertrag mit einem Interessenten zustande, der während der Laufzeit durch die Tätigkeit des Maklers mit dem Objekt in Kontakt stand oder dem das Objekt durch den Makler vorgestellt wurde, wird vermutet, dass der Vertragsabschluss auch mitursächlich auf der Tätigkeit des Maklers beruht, sofern ein zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang besteht; es obliegt dem Kunden, den Gegenbeweis zu führen.
§ 16 Beweiswert digitaler Dokumentation
Die im Rahmen der Zusammenarbeit entstehenden digitalen Dokumentationen, insbesondere Exposé-Übermittlungen, Terminabsprachen, Kontaktanbahnungen und Kommunikationsnachweise, können als vollwertige Beweismittel herangezogen werden.
§ 17 Umgehungsschutz und Anzeigepflicht
Der Provisionsanspruch besteht auch bei einem Vertragsabschluss mit Personen, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Maklers bekannt geworden sind; der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich zu informieren, sobald Vertragsverhandlungen mit einem solchen Interessenten aufgenommen werden.
§ 18 Aufwendungsersatz
Ein Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen besteht nur, sofern dies individuell vereinbart wurde oder der Kunde die Durchführung der Beauftragung treuwidrig vereitelt.
§ 19 Begrenzung der Beratungspflicht
Gegenstand der Tätigkeit des Maklers ist ausschließlich die Vermittlung und Koordination von Immobiliengeschäften; eine rechtliche, steuerliche, bautechnische oder sonstige fachliche Beratung ist nicht Bestandteil der Maklertätigkeit und wird nicht geschuldet.
§ 20 Marktveränderungen und zeitliche Einschätzungen
Zeitliche Einschätzungen, Ablaufpläne oder Erfahrungswerte stellen unverbindliche Orientierungen dar; Marktbedingungen, Nachfrage, Finanzierungssituation und Preisniveau können sich während der Laufzeit verändern; ein Anspruch auf die Einhaltung bestimmter Fristen besteht nicht.
§ 21 Mitwirkungspflichten und Schadensminderung
Der Auftraggeber wirkt an der Klärung von Sachverhalten vollständig und wahrheitsgemäß mit und trifft geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung.
§ 22 Finanzierung und Bonität
Der Makler übernimmt keine Gewähr für die Finanzierungsfähigkeit oder Bonität von Vertragsparteien.
§ 23 Verjährung für Unternehmer
Ansprüche von Unternehmern verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis von Anspruch und Anspruchsgrund.
§ 24 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO); ergänzende Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Maklers.
§ 25 Verbraucherstreitbeilegung
Die Frisia Immobilien GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 VSBG teilzunehmen.
§ 26 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, tritt an deren Stelle die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt; für diese AGB findet deutsches Recht Anwendung; als Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Maklers vorgesehen.
(AGB-DV202601016_1.3)